Über die Stiftung Hof Hasemann

Grundgedanke, Motivation & Zielsetzung

Ausgangssituation

Ausgehend von dem Wunsch nach dauerhaftem Erhalt des traditionsreichen Hofes und dem Schutz seiner Kulturlandschaften, wurde das Konzept einer gemeinnützigen, auf „Ewigkeit“ angelegten Stiftung bürgerlichen Rechts erstellt.

Herausforderung für „Eingreifer“ in Natur und Landschaft

Die Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz gilt als Grundlage und rechtlicher Rahmen für alle Regelungen zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen. Danach ist jeder Vorhabenträger verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer bestimmten Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen bzw. zu ersetzen, soweit es zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. (§ 18 BNatschG).

Die Suche nach Flächen für den Ausgleich eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist oft schwierig. Sowohl der Ankauf wie deren Umwandlung verursachen Kosten, die die Projekte dauerhaft belasten:

  • Kosten für Flächensuche und Flächenankauf
  • Kosten für Planung und Umsetzung der Maßnahmen
  • Kosten für dauerhafte Pflege und Unterhaltung
  • Kosten für Steuern und Abgaben
  • Kosten für Verwaltung
  • Kosten für fachliche Beratung und Effizienzkontrollen

Lösung: Flächenpool in Trägerschaft einer Stiftung

Die Stiftung Hof Hasemann stellt Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft bereit, indem sie auf den Flächen des Hofes die geforderte ökologische Aufwertung ermöglicht. So entsteht ein Verbund aus ökologisch wertvollen Bereichen mit einem Aufwertungspotential von rund 1.000.000 ökologischen Werteinheiten, die nach dem sogenannten „Osnabrücker Modell“ ermittelt wurden.

Der Verursacher der Baumaßnahmen („Eingreifer“) kauft diese ökologischen Werteinheiten von der Stiftung Hof Hasemann. Der Erlös aus dem Verkauf dieser Werteinheiten bildet den Kapitalstock der Stiftung.

Die Stiftung übernimmt damit die Kompensationsverpflichtung des Verursachers und führt entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren dauerhafte Pflege auf den Stiftungsflächen durch. So werden z.B. naturnahe Stillgewässer und wechselfeuchte Biotope angelegt, Hecken gepflanzt oder Nadelwälder in naturnahe Laub-Misch-Wälder umgebaut.

Vorteile für Erwerber

Vorteile für den Stifter

  • Feste Kalkulationsgrundlage für Planungs- und Maßnahmenträger
  • Keine Folgekosten
  • Hohe Effektivität der Ausgleichsmaßnahme durch Flächenkonzentration (Poolbildung)
  • Regelmäßige Effizienskontrolle durch die Untere Naturschutzbehörde
  • Dauerhafte, „auf Ewigkeit“ angelegte ökologische Kompensation
  • Erhalt des unter Denkmalschutz stehenden Hofes
  • Sicherstellung eines unentgeltlichen Wohnrechts in den denkmalgeschützten Gebäuden des Hofes und des Jagdrechts an der zum Hof gehörenden Eigenjagd
  • Auf die „Ewigkeit“ angelegte Laufzeit
  • Durch den Stifterwillen eindeutig festgelegter Stiftungszweck
  • Gegebenenfalls Gewährung einer sog. Stifterrente an nächste Angehörige