Grundgedanke, Motivation & Zielsetzung
Ausgehend von dem Wunsch nach dauerhaftem Erhalt des traditionsreichen Hofes und dem Schutz seiner Kulturlandschaften, wurde das Konzept einer gemeinnützigen, auf „Ewigkeit“ angelegten Stiftung bürgerlichen Rechts erstellt.
Die Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz gilt als Grundlage und rechtlicher Rahmen für alle Regelungen zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen. Danach ist jeder Vorhabenträger verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer bestimmten Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen bzw. zu ersetzen, soweit es zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. (§ 18 BNatschG).
Die Suche nach Flächen für den Ausgleich eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist oft schwierig. Sowohl der Ankauf wie deren Umwandlung verursachen Kosten, die die Projekte dauerhaft belasten:
Die Stiftung Hof Hasemann stellt Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft bereit, indem sie auf den Flächen des Hofes die geforderte ökologische Aufwertung ermöglicht. So entsteht ein Verbund aus ökologisch wertvollen Bereichen mit einem Aufwertungspotential von rund 1.000.000 ökologischen Werteinheiten, die nach dem sogenannten „Osnabrücker Modell“ ermittelt wurden.
Der Verursacher der Baumaßnahmen („Eingreifer“) kauft diese ökologischen Werteinheiten von der Stiftung Hof Hasemann. Der Erlös aus dem Verkauf dieser Werteinheiten bildet den Kapitalstock der Stiftung.
Die Stiftung übernimmt damit die Kompensationsverpflichtung des Verursachers und führt entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren dauerhafte Pflege auf den Stiftungsflächen durch. So werden z.B. naturnahe Stillgewässer und wechselfeuchte Biotope angelegt, Hecken gepflanzt oder Nadelwälder in naturnahe Laub-Misch-Wälder umgebaut.